Sportversicherungskasse (SVK) des Schweizerischen Turnverbands

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Die Vereine des STV sind verpflichtet, alle turnenden erwachsenen und jugendlichen Mitglieder bei der SVK zu versichern.

Alle in der STV-Admin des STV (= alle Inhaber einer STV Mitgliederkarte) gemeldeten leitenden und turnenden erwachsenen und jugendlichen Mitglieder sind durch die obligatorische Versicherung gedeckt für Heilungskosten in Ergänzung zu Drittversicherungen, Todesfall, Invalidität, Brillenschäden und Haftpflicht.

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