Turnerinnen und Turner

 In

Im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet sich der/die Turner/in:

  • Regelmässig und pünktlich im Training zu erscheinen. Je nach Schul- und Arbeitszeit kann der Trainingsbeginn in Absprache mit dem Leiterteam früher oder später angesetzt werden.
  • Die vom Trainer vorgegebenen Ziele zu erreichen.
  • Bei der laufenden Trainingsplanung mitzuarbeiten und den ausgearbeiteten Trainingsplan auch einzuhalten.
  • An geplanten Trainingslagern, Trainingsweekend, Wettkämpfen, Shows etc. teilzu­nehmen, sofern mit Arbeit/Schule vereinbar ist. Dispensationsgesuche werden nach Anfrage erstellt.
  • Die Kameradschaft sowie den Teamgeist und die sportliche Einstellung zu fördern.
  • Die Teilnahme an Wettkämpfen ist obligatorisch.
  • An gemeinsamen Anlässen mitzuhelfen, sei dies für die Abteilung oder für den Gesamtverein. Bei jüngeren Turner/-innen übernimmt ein Elternteil diese Pflicht.
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