Was haben die TurnerInnen für Rechte und Pflichten?

 In

Im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet sich der/die Turner/in:

  • Regelmässig und pünktlich im Training zu erschei­nen. Je nach Schul- und Arbeitszeit eines/r Tur­ner/in kann sein Trainingsbeginn in Absprache mit dem Leiterteam früher oder später angesetzt wer­den.
  • Die vom Trainer vorgegebenen Ziele zu erreichen.
  • Kraft-, Haltung-, und Dehnungsübungen zu Hause machen (ca. 3 x 10 – 15 Minuten).
  • Bei der laufenden Trainingsplanung mitzuarbeiten und den ausgearbeiteten Trainingsplan auch einzuhalten.
  • An geplanten Trainingslagern, Trainingsweekend, Wettkämpfen, Shows etc. teilzu­nehmen, sofern es ihm durch seine Arbeit/Schule möglich ist. Dispensa­tionsgesuche werden nach Anfrage erstellt.
  • Die Kameradschaft sowie den Teamgeist und die sportliche Einstellung zu för­dern.
  • Die Teilnahme an Wettkämpfen ist obligatorisch.
  • An gemeinsamen Anlässen mitzuhelfen, sei dies für die Abteilung oder für den Gesamtverein. Bei jüngeren TurnerInnen sollte ein Elternteil diese Pflicht über­nehmen.
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